Der Einlagensicherungsfond deutscher Banken
Ein Einlagensicherungsfond ist ein freiwilliges System der Banken das bei einer Insolvenz greift. Durch diesen Fond, dem alle namhaften deutschen Banken angehören, sind die Einlagen der Anleger geschützt. Das heißt der Anleger erleidet, im Falle einer Insolvenz der Bank, keinen Verlust. Eine gesetzliche Regelung der Einlagensicherung ist das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Durch dieses Gesetz sind die Einlagen der Kunden zu 90% aber nur bis zu einer Höhe von max. 20 000 € geschützt. Einen Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen, Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften. Tritt nun ein Entschädigungsfall ein wird dieses vom Bundesaufsichtsamt im Bundesanzeiger veröffentlicht, die Gläubiger unverzüglich informiert und die Einrichtung muss innerhalb von drei Monaten die alle Gläubiger entschädigen. Dazu muss der Kunde, nach Unterrichtung über einen Entschädigungsfall, innerhalb eines Jahres seine Ansprüche bei der Enschädigungseinrichtung deutscher Banken ( EdB ) anmelden, diese prüft die Ansprüche auf Berechtigung und entschädigt den Kunden dann innerhalb einer Frist von drei Monaten. Werden durch dieses Gesetz nur Einlagen bis 20 000 € geschützt und der und der Kunde hat einen Selbstbehalt von 10%, greift der freiwillige Einlagensicherungsfond der deutschen Banken dort wo die gesetzliche Sicherung aufhört.
Wie wird der Einlagensicherungsfond finanziert?
Alle dem Einlagensicherungsfond angehörenden Banken zahlen, zu dessen Unterhalt, jährlich einen bestimmten Betrag ein der abhängig von Umsatz und Bonität der einzelnen Mitglieder ist. Im Gegensatz zur gesetzlichen ist die freiwillige Einlagensicherung sehr hoch. Diese Sicherung liegt bei 30% des haftenden Eigenkapitals einer Bank pro Gläubiger. Die Höhe des abgesicherten Vermögens des einzelnen Kunden ist allerdings abhängig von den Mitteln über die der Einlagensicherungsfond verfügt. Der Einlagensicherungsfond sichert das Vermögen der Kunden das über 20 000 € hinausgeht und den 10-prozentigen Selbstbehalt ab. Also ist durch gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung das Vermögen zu 100% geschützt. Banken müssen schon vor der Kontoeröffnug dem Kunden mitteilen, ob sie dem Fond angehören oder nicht, denn bei Nichtmitgliedern des Fonds greift lediglich die gesetzliche Vermögenssicherung. Wer sein Vermögen bei einer ausländischen Bank, die in Deutschland lediglich ein Filialnetz unterhält, anlegen will sollte sich nach der Einlagensicherung des Herkunftslandes der Bank erkundigen.
Neben der Höhe der Zinsen sollte die Sicherheit der Einlagen bei einer Anlageentscheidung in Festgeld oder Tagesgeld auf jeden Fall eine große Rolle spielen udn bei einem Tagesgeld Festgeld Vergleich berücksichtigt werden
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